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Sonntag, März 09, 2014

"Qualitätsoffensive" für den Berliner Taxiverkehr?

Die Konkurrenz unter den 18.000 Taxis in Berlin ist gnadenlos, die Bezahlung der Taxifahrer wird immer schlechter, weshalb sich einige mit Kundenabzocke behelfen. Unnötige Umwege sind noch die mildere Variante, während im vergangenen Monat ein 48-jähriger Taxifahrer verurteilt wurde, dem allein für das Jahr 2012 vierzehn Fälle von Abrechnungsbetrug zur Last gelegt werden konnten. So hatte er einem Touristen für eine etwa 10 Kilometer lange Beförderung stolze 296 € berechnet. Nun soll das angeschlagene Vertrauen der Taxikunden repariert werden, indem sich Taxis an der Frontscheibe mit einem "Qualitätssiegel" aufhübschen dürfen, deren Taxifahrer an einer freiwilligen Schulung teilgenommen haben. Die Schulung ist zwar nahezu kostenlos, aber dürfte unsinnig sein, denn wer sich sein schlechtes Gehalt durch Abzocke verbessern will, wird das dann eben auch inklusive "Qualitätssiegel" tun. Es hilft dann vermutlich eher, wenn sich die Kunden einer Smartpone-App bedienen, die ihnen die voraussichtlichen Kosten ausweist. - Das gibt es, aber leider habe ich keine eigenen Erfahrungen.

Mittwoch, Januar 04, 2012

Bandidos-Stützpunkt beschossen

wikinews.de berichtet: Berlin-Reinickendorf: Vereinsheim des Rockerclubs Bandidos beschossen

Berlin (Deutschland), 04.01.2012 – In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde das Vereinsheim des Rockerclubs Bandidos in Berlin in der Provinzstraße beschossen. Die Polizei hatte am Vormittag mehrere Einschusslöcher in der Wand und in den Fenstern entdeckt. Gegen Mitternacht, hatten Anwohner mehrere Schüsse gehört.
Für mehrere Stunden wurde die Straße vor dem Clubhaus gesperrt, so konnte der Erkennungsdienst die Spurensicherung durchführen. Das Landskriminalamt Berlin hat die Ermittlungen übernommen. Hintergründe der Tat sind noch nicht bekannt. Verletzt wurde niemand, vermutlich war zum Zeitpunkt der Schussabgabe niemand in den Räumlichkeiten.
Möglicherweise ist das Motiv der Tat in dem seit Jahren schwelenden Streit zwischen den Rockerclubs Hells Angles und Bandidos zu finden. Im August 2007 hatte der Boss der Bandidos einem Mitglied der Hells Angles ein Messer in den Oberschenkel gerammt.

Dienstag, Februar 19, 2008

Hohe Freiheitsstrafen für Raubüberfälle

Landgericht: Hohe Freiheitsstrafen für Raubüberfälle (PM 7/2008)
Pressemitteilung Nr. 7/2008 vom 19.02.2008

Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute drei Angeklagte der Verabredung zu einem besonders schweren Raub in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und einem Waffendelikt schuldig gesprochen. Zwei der Angeklagten hat sie darüber hinaus wegen einer weiteren Tat u.a. wegen Hehlerei, Urkundenfälschung und wegen versuchten schweren Raubes verurteilt. Die Angeklagten haben –im Falle der Rechtskraft des Urteils - nun (Gesamt-) Freiheitsstrafen von neun Jahren und zwei Monaten, von acht Jahren und sechs Monaten sowie sechs Jahren zu verbüßen.

Gemeinsam sei man spätestens am 11. April 2007 übereingekommen, unter Einsatz von Maschinenpistolen und Handgranaten einen Überfall auf einen Geldtransporter durchzuführen. Einen präparierten zuvor gestohlenen VW-Transporter hätten die Angeklagten in der Nähe des beabsichtigten Tatortes abgestellt und seien am 4. Juni 2007 – zur Tat entschlossen – schwer bewaffnet u.a. mit drei Sturmgewehren und Handgranaten aufgebrochen. Geplant sei gewesen, den erwarteten Geldtransporter auszubremsen, zu blockieren und die Besatzung mit Waffengewalt zu bedrohen. Zu dem geplanten Überfall sei es durch das rechtzeitige Eingreifen eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei nicht gekommen, die Angeklagten seien überwältigt und festgenommen worden, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

Die Angeklagten R. und Z. sollen sich nach den Feststellungen der Kammer darüber hinaus bereits am 2. Februar 2007 mit einem zuvor von einem unbekannt gebliebenen Dritten gestohlenen VW-Transporter zu einer Filiale eines Supermarktes in Prenzlauer Berg begeben haben, um die dortigen Tageseinnahmen zu rauben. Maskiert und bewaffnet mit einem Sturmgewehr sollen sie das Geschäft betreten haben. Während einer der Angeklagten die mit einer Angestellten besetzte Kassenleitzentrale aufgesucht habe, um zu verhindern, dass Alarm ausgelöst werde, habe der andere erfolglos versucht, die Tür des Tresorraumes aufzuhebeln. Nachdem dies trotz mehrfacher Versuche nicht gelungen sei, habe man das Vorhaben abgebrochen und sei ohne Beute geflüchtet

Nach monatelanger Beweisaufnahme hatten die Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung am vorletzten Verhandlungstag Geständnisse abgelegt und die Tatvorwürfe eingeräumt. Diese Geständnisse hielt die 10. große Strafkammer den Angeklagten bei der Strafzumessung zwar zugute, allerdings habe man durchaus berücksichtigt, dass diese erst nach „im Wesentlichen abgeschlossener Beweisaufnahme“ abgegeben wurden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

Pressemiteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Nr. 33/2007 vom 5. Juni 2007
Presseberichterstattung vom 6. Juni 2007 bis zum 13. Februar 2008

Iris Berger
Pressesprecherin