Dienstag, Februar 19, 2008

Hohe Freiheitsstrafen für Raubüberfälle

Landgericht: Hohe Freiheitsstrafen für Raubüberfälle (PM 7/2008)
Pressemitteilung Nr. 7/2008 vom 19.02.2008

Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute drei Angeklagte der Verabredung zu einem besonders schweren Raub in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und einem Waffendelikt schuldig gesprochen. Zwei der Angeklagten hat sie darüber hinaus wegen einer weiteren Tat u.a. wegen Hehlerei, Urkundenfälschung und wegen versuchten schweren Raubes verurteilt. Die Angeklagten haben –im Falle der Rechtskraft des Urteils - nun (Gesamt-) Freiheitsstrafen von neun Jahren und zwei Monaten, von acht Jahren und sechs Monaten sowie sechs Jahren zu verbüßen.

Gemeinsam sei man spätestens am 11. April 2007 übereingekommen, unter Einsatz von Maschinenpistolen und Handgranaten einen Überfall auf einen Geldtransporter durchzuführen. Einen präparierten zuvor gestohlenen VW-Transporter hätten die Angeklagten in der Nähe des beabsichtigten Tatortes abgestellt und seien am 4. Juni 2007 – zur Tat entschlossen – schwer bewaffnet u.a. mit drei Sturmgewehren und Handgranaten aufgebrochen. Geplant sei gewesen, den erwarteten Geldtransporter auszubremsen, zu blockieren und die Besatzung mit Waffengewalt zu bedrohen. Zu dem geplanten Überfall sei es durch das rechtzeitige Eingreifen eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei nicht gekommen, die Angeklagten seien überwältigt und festgenommen worden, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

Die Angeklagten R. und Z. sollen sich nach den Feststellungen der Kammer darüber hinaus bereits am 2. Februar 2007 mit einem zuvor von einem unbekannt gebliebenen Dritten gestohlenen VW-Transporter zu einer Filiale eines Supermarktes in Prenzlauer Berg begeben haben, um die dortigen Tageseinnahmen zu rauben. Maskiert und bewaffnet mit einem Sturmgewehr sollen sie das Geschäft betreten haben. Während einer der Angeklagten die mit einer Angestellten besetzte Kassenleitzentrale aufgesucht habe, um zu verhindern, dass Alarm ausgelöst werde, habe der andere erfolglos versucht, die Tür des Tresorraumes aufzuhebeln. Nachdem dies trotz mehrfacher Versuche nicht gelungen sei, habe man das Vorhaben abgebrochen und sei ohne Beute geflüchtet

Nach monatelanger Beweisaufnahme hatten die Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung am vorletzten Verhandlungstag Geständnisse abgelegt und die Tatvorwürfe eingeräumt. Diese Geständnisse hielt die 10. große Strafkammer den Angeklagten bei der Strafzumessung zwar zugute, allerdings habe man durchaus berücksichtigt, dass diese erst nach „im Wesentlichen abgeschlossener Beweisaufnahme“ abgegeben wurden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

Pressemiteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Nr. 33/2007 vom 5. Juni 2007
Presseberichterstattung vom 6. Juni 2007 bis zum 13. Februar 2008

Iris Berger
Pressesprecherin

Samstag, Februar 09, 2008

Berlin verschläft Rückübertragungsansprüche

Reichsvermögen bleibt beim Bund

Berlin (Deutschland), wikinews 09.02.2008 – „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“ Diese häufig dem ehemaligen sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow zugeschriebene Weisheit hat jetzt auch Berlin zu spüren bekommen. Berlin scheiterte mit seiner Klage auf Rückübertragung von ehemaligem Reichsvermögen vor dem Bundesverfassungsgericht.

In dem Rechtsstreit geht es um Grundstücke von ca. 6,8 Millionen Quadratmetern, die die Gemeinden und Länder bis zum Ende des 2.Weltkrieges im Jahre 1945 unentgeltlich an das Deutsche Reich abtreten mußten. Diese Grundstücke wurden überwiegend militärisch genutzt, als Exerzierplätze, Kasernengelände oder Soldatenfriedhöfe. Der Stadt Berlin wurden vor allem Grundstücke für die heutigen Flughäfen Tempelhof und Tegel enteignet.

Das Reichsvermögen ist nach dem 2.Weltkrieg auf den Bund übergegangen. Nach dem Reichsvermögensgesetz von 1961 konnten die Gemeinden ihre enteigneten Grundstücke jedoch zurück erhalten, sofern der Bund sie nicht für eigene Verwaltungsaufgaben benötige. Die Alliierten hatten jedoch Einspruch dagegen erhoben, weil Berlin einen Sonderstatus habe und nicht vom Bund regiert werden dürfe. Daraufhin fügte der Bundesgesetzgeber eine Berlinklausel ein, mit der die Jahresfrist für den Rückübertragungsanspruch ausgesetzt wurde.

Durch die Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 sei die rechtliche Gleichstellung Berlins erfolgt, so dass die Jahresfrist für die Geltendmachung der Rückübertragungsansprüche ausgelöst wurde. Das Land Berlin hatte es jedoch seinerzeit versäumt, seine Rückübertragungsansprüche geltend zu machen.

Berlin hatte erst vor wenigen Jahren eine Rückübertragung der Gesamtflächen von ca. 680 Hektar im Wert von ca. 226 Millionen Euro zuzüglich der zwischenzeitigen Verkaufserlöse von 52 Millionen Euro vom Bund verlangt. Der Bund hatte das unter Verweis auf das Reichsvermögensgesetz von 1961 und den Einigungsvertrag abgelehnt.

Daraufhin hatte das Land Berlin am 7. Dezember 2005 eine Normenkontrollklage gegen die Gesetze beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, um die Rückgabe der Grundstücke des ehemaligen Reichsvermögens zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage Berlins am 8. Februar 2008 zurück. Das Land Berlin hätte innerhalb einer Jahresfrist nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 eine Rückübertragung der Grundstücke verlangen müssen. Hinderungsgründe, die Rückübertragungsansprüche innerhalb der vorgesehenen Jahresfrist geltend zu machen, konnte das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen, so dass die Klage des Landes Berlin zurückgewiesen wurde.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Anfang der neunziger Jahre seien offenbar juristische Fehler gemacht worden. Seinerzeit sei aber weder dem Land noch dem Bund klar gewesen, dass die Rückübertragungsansprüche Berlins schon nach einem Jahr verfristen.

Berlins früherer Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) wies Vorwürfe auf bewußte Versäumnisse im Jahre 1991 zurück: Der CDU/SPD Senat habe sich nach der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahre 1990 bewußt gegen Rückübertragungen und Klagen gegen den Bund entschieden, weil zahlreiche vorrangige Fragen zu klären gewesen wären. Seinerzeit sei es um die Hauptstadtfrage Bonn / Berlin, um die künftige Berlin-Förderung um die Bundeszuschüsse zu den Berliner Haushalten 1993/1994 gegangen. Wenn Berlin seinerzeit geklagt hätte, hätte man in den anderen politischen Feldern wohl keine Chancen auf einvernehmliche Regelungen gehaben. Die Entscheidung auf einen Klageverzicht habe seiner Erinnerung nach seinerzeit auch die SPD mitgetragen.

Nach Aussagen von Klaus Wowereit (SPD) bringe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt aber auch Klarheit in der Frage des Flughafengeländes Tempelhof. Berlin werde die Bundesfläche von ca. 56 Prozent am etwa 360 Hektar großen Flughafengelände nunmehr nach einer Einigung über deren Grundstückswert entsprechend einem Abkommen zwischen Berlin und dem Bund aus Dezember 2007 vom Bund kaufen. Der Berliner Senat hatte sich erhofft, dass die wertvollen Grundstücke und der Erlös aus bereits verkauften Immobilien in Höhe von 52 Millionen Euro bei einem Urteil im Sinne Berlins „in den notleidenden Landeshaushalt fließen“ würden.