Posts mit dem Label Misswirtschaft werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Misswirtschaft werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, August 15, 2017

Billigflieger "Air Berlin" stellt Insolvenzantrag auf Steuerzahlerkosten

Offenkundig ist die heutige Insolvenzanmeldung mit der Bundesregierung abgestimmt, denn anders kaum zu erklären, dass dem maroden Luftunternehmen zeitgleich eine Bundesbürgschaft i.H.v. 150 Mio.€ zwecks Fortsetzung des Flugbetriebs "bis Ende Oktober" zugebilligt wurde.

Da dieser Kredit mit Sicherheit platzen wird, zahlt also jetzt der Steuerzahler die Billigtickets der Urlauber.
Dass Urlaubsrisiken bzw. Luxusrisiken vergesellschaftet werden anstatt vom Urlauber zu tragen und zu versichern, macht offenbar kaum jemandem Bedenken.

Überdies erscheint zweifelhaft, ob solche Hilfsmaßnahme mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

Montag, April 14, 2014

BER-Zwischenstand: 5,4 Mrd.€

Es heißt, Mehdorn habe in der Aufsichtsratsitzung vom 11.4.2014 zusätzliche 1,1 Mrd. € für den "Bau" des Berlin-Brandenburg-Flughafens verlangt. So steigern sich die Kosten auf 5,4 Mrd. € gegenüber ursprünglich angekündigten Baukosten i.H.v. 755.130.000 €.

 Nach der Aufsichtsratssitzung scheiterte Mehdorn mit seinem Dienstfahrzeug an einer Autobahnauffahrt, entstieg dem umgestürzten Fahrzeug unverletzt und ließ sich von Wowereit mitnehmen, der ebenfalls Teilnehmer des Dienstfahrzeug-Konvois war. Einen polizeilichen Alkoholtest überstand Mehdorn mit "unauffälligem" Ergebnis.

 Wie prima die am BER werkelnden Firmen mitarbeiten, macht die Kritik aus dem Hause SIEMENS deutlich, wenn das für den Brandschutz zuständige Unternehmen nach Jahren reklamiert, die "Raumnummern" in der Baubeschreibung seien falsch. Das sind natürlich irre Hürden. Vermutlich wird man jetzt Jahre brauchen, die Räume zu zählen, um die "Raumnummern" neu zu vergeben.

Sonntag, November 10, 2013

Dauerleerstand von Wohnungen in Berlin

Dieser riesige Gebäudekomplex inmitten Berlins Osten kann nur "Volkseigentum" gewesen sein. Zu welchem Preis und zu welchen sonstigen Konditionen wurde verkauft? "Datenschutz"? Oder war es egal, was da passiert?
Interessant wäre ein jedermann öffentliches Leerstandsverzeichnis = "länger als ein Jahr". Und auch ein Industriebrachen-Verzeichnis, denn sie dürfen in infrastrukturell teuersten Lagen nicht endlos lange bodenspekulativen Hoffnungen vorbehalten sein. - Stattdessen wurden gerade erst wieder in Berlin-Pankow massenweise Kleingärten platt gemacht, obgleich infrastrukturell schlechter erschlossen und Verlust von Naherholung vieler Großstädter.

Freitag, Februar 08, 2013

Flughafen Tegel soll 50 Mio. € verpulvern dürfen

Weil der Großflughafen Berlin-Brandenburg ("BER") nicht fertig wird, sollen jetzt 50 Mio. EURO in die Erweiterung des Flughafens Tegel investiert werden, um das gesteigerte Flugaufkommen zu bewältigen.
Die Alternative wäre eine Erhöhung der Tegel-Flughafengebühren, um die BER-Mehrkosten zu finanzieren, in Tegel den Betrieb auf seine Kapazität zu verringern und Passagen auf die Bahn zu verlagern.

Montag, Januar 14, 2013

Posse im Berliner Abgeordnetenhaus

Es war die Debatte um den Misstrauensantrag gegen Wowereit. Ein aufmerksamer Blogger entdeckte, dass die Fraktionsvorsitzende der Berliner Grünen, Ramona Pop, die Highlights ihrer Rede aus einer Rede der CDU-Politikerin Julia Klöckner nachplapperte, die Klöckner im rheinland-pfälzischen Landtag anlässlich des Misstrauensantrags gegen Kurt Beck gehalten hatte.
Pop räumt ein, dass sie sich in Redematerial aus vergleichbaren Anlässen umgeschaut und ihre Rede nicht allein erarbeitet habe. Julia Klöckner erklärte, sie werde gegen Pop keine Urheberrechte geltend machen. Das ist großzügig und weise, denn es würden sich womöglich Blogger dann auch ihrer Rede annehmen, vielleicht etwas Kohl oder Guttenberg finden. Es ist ohnehin bedauerlich, dass es keine vernünftige Datenbank mit Textbausteinen für das gegenseitige Schlechtmachen und die Selbstbeweihräucherung gibt. Das würde unseren Parlamentariern viel Zeit sparen und den Kopf frei für inhaltliches Arbeiten machen.

Samstag, Februar 09, 2008

Berlin verschläft Rückübertragungsansprüche

Reichsvermögen bleibt beim Bund

Berlin (Deutschland), wikinews 09.02.2008 – „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“ Diese häufig dem ehemaligen sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow zugeschriebene Weisheit hat jetzt auch Berlin zu spüren bekommen. Berlin scheiterte mit seiner Klage auf Rückübertragung von ehemaligem Reichsvermögen vor dem Bundesverfassungsgericht.

In dem Rechtsstreit geht es um Grundstücke von ca. 6,8 Millionen Quadratmetern, die die Gemeinden und Länder bis zum Ende des 2.Weltkrieges im Jahre 1945 unentgeltlich an das Deutsche Reich abtreten mußten. Diese Grundstücke wurden überwiegend militärisch genutzt, als Exerzierplätze, Kasernengelände oder Soldatenfriedhöfe. Der Stadt Berlin wurden vor allem Grundstücke für die heutigen Flughäfen Tempelhof und Tegel enteignet.

Das Reichsvermögen ist nach dem 2.Weltkrieg auf den Bund übergegangen. Nach dem Reichsvermögensgesetz von 1961 konnten die Gemeinden ihre enteigneten Grundstücke jedoch zurück erhalten, sofern der Bund sie nicht für eigene Verwaltungsaufgaben benötige. Die Alliierten hatten jedoch Einspruch dagegen erhoben, weil Berlin einen Sonderstatus habe und nicht vom Bund regiert werden dürfe. Daraufhin fügte der Bundesgesetzgeber eine Berlinklausel ein, mit der die Jahresfrist für den Rückübertragungsanspruch ausgesetzt wurde.

Durch die Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 sei die rechtliche Gleichstellung Berlins erfolgt, so dass die Jahresfrist für die Geltendmachung der Rückübertragungsansprüche ausgelöst wurde. Das Land Berlin hatte es jedoch seinerzeit versäumt, seine Rückübertragungsansprüche geltend zu machen.

Berlin hatte erst vor wenigen Jahren eine Rückübertragung der Gesamtflächen von ca. 680 Hektar im Wert von ca. 226 Millionen Euro zuzüglich der zwischenzeitigen Verkaufserlöse von 52 Millionen Euro vom Bund verlangt. Der Bund hatte das unter Verweis auf das Reichsvermögensgesetz von 1961 und den Einigungsvertrag abgelehnt.

Daraufhin hatte das Land Berlin am 7. Dezember 2005 eine Normenkontrollklage gegen die Gesetze beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, um die Rückgabe der Grundstücke des ehemaligen Reichsvermögens zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage Berlins am 8. Februar 2008 zurück. Das Land Berlin hätte innerhalb einer Jahresfrist nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 eine Rückübertragung der Grundstücke verlangen müssen. Hinderungsgründe, die Rückübertragungsansprüche innerhalb der vorgesehenen Jahresfrist geltend zu machen, konnte das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen, so dass die Klage des Landes Berlin zurückgewiesen wurde.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Anfang der neunziger Jahre seien offenbar juristische Fehler gemacht worden. Seinerzeit sei aber weder dem Land noch dem Bund klar gewesen, dass die Rückübertragungsansprüche Berlins schon nach einem Jahr verfristen.

Berlins früherer Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) wies Vorwürfe auf bewußte Versäumnisse im Jahre 1991 zurück: Der CDU/SPD Senat habe sich nach der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahre 1990 bewußt gegen Rückübertragungen und Klagen gegen den Bund entschieden, weil zahlreiche vorrangige Fragen zu klären gewesen wären. Seinerzeit sei es um die Hauptstadtfrage Bonn / Berlin, um die künftige Berlin-Förderung um die Bundeszuschüsse zu den Berliner Haushalten 1993/1994 gegangen. Wenn Berlin seinerzeit geklagt hätte, hätte man in den anderen politischen Feldern wohl keine Chancen auf einvernehmliche Regelungen gehaben. Die Entscheidung auf einen Klageverzicht habe seiner Erinnerung nach seinerzeit auch die SPD mitgetragen.

Nach Aussagen von Klaus Wowereit (SPD) bringe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt aber auch Klarheit in der Frage des Flughafengeländes Tempelhof. Berlin werde die Bundesfläche von ca. 56 Prozent am etwa 360 Hektar großen Flughafengelände nunmehr nach einer Einigung über deren Grundstückswert entsprechend einem Abkommen zwischen Berlin und dem Bund aus Dezember 2007 vom Bund kaufen. Der Berliner Senat hatte sich erhofft, dass die wertvollen Grundstücke und der Erlös aus bereits verkauften Immobilien in Höhe von 52 Millionen Euro bei einem Urteil im Sinne Berlins „in den notleidenden Landeshaushalt fließen“ würden.