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Sonntag, Januar 01, 2012

Berliner Feuerwehr: 1583 Einsätze in der Silvesternacht

Silvester in Berlin- die Berliner Feuerwehr zieht Bilanz; Presseerklärung

Um 19 Uhr wurde bei der Berliner Feuerwehr planmäßig der Ausnahmezustand „Silvester“ ausgerufen. Rund 1500 Einsatzkräfte von Berufsfeuerwehr, Freiwilliger Feuerwehr, Hilfsorganisationen und vom Technischen Hilfswerk standen für „die heißeste Nacht des Jahres“ mit rund 350 Fahrzeugen bereit. An der Festmeile am Brandenburger Tor wurden zusätzlich zwei temporäre Feuerwachen und Sanitätsstellen des DRK zur Absicherung der Veranstaltung „Welcome 2012“ eingerichtet. Das Personal der Feuerwehrleitstelle wurde gegenüber dem Normalbetrieb verdreifacht (57 Kräfte), damit wurden u.a. 18 Annahmeplätze für den Notruf 112 besetzt. In der Zeit von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr wurde der Notruf fast 2900-mal angewählt.

Die Party am Brandenburger Tor verlief friedlich, trotzdem benötigten mehr als 300 Personen die Hilfe durch den Sanitätsdienst und in mehr als 70 Fällen mussten Personen vom Rettungsdienst in Krankenhäuser gebracht werden.

Der Ausnahmezustand „Silvester“ wurde um 04:05 Uhr durch die Leitstelle der Berliner Feuerwehr aufgehoben und damit konnten auch die eingesetzten 57 Freiwilligen Feuerwehren mit Dank nach Hause entlassen werden.

In der Silvesterbilanz gibt es zwar keine besonders spektakulären Einsätze und die Gesamteinsatzzahl liegt auf dem Niveau von 2011, gleichwohl gibt es eine deutliche Steigerung der Brandeinsätze um 41% und eine Zunahme der Rettungsdiensteinsätze um 14% gegenüber dem letzten Jahreswechsel. Es scheinen sich wieder viele Verletzungen und insbesondere Brände auf den fahrlässigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk zurückführen zu lassen.

Die Einsatzzahlen von 19 bis 6 Uhr

2011/2012 Gesamteinsätze 1583 davon Brände 397 davon Rettungsdienst 1135

zum Vergleich

2010/2011 Gesamteinsätze 1568 davon Brände 281 davon Rettungsdienst 994

2009/2010 Gesamteinsätze 1414 davon Brände 231 davon Rettungsdienst 1094

An regulären Tagen bewältigt die Berliner Feuerwehr rund 800 bis 1000 Einsätze mit rund 580 Einsatzkräften. Der Verbund von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk hat in dieser Nacht wieder einmal sein Leistungsvermögen unter Beweis gestellt.
  • Berliner-Feuerwehr.de
  • Mittwoch, Oktober 05, 2011

    BUND bedauert Scheitern rot-grüner Koalitionsverhandlungen in Berlin

    (Pressemitteilung) Der Berliner Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) bedauert das Scheitern der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Bündnis´90/Die Grünen. Damit sei eine Chance vertan, endlich eine vernünftige Lösung für den Konflikt um die A 100 zu finden und konsequent eine ökologische und soziale Erneuerung Berlins voranzutreiben. Jetzt müssten SPD und CDU beweisen, dass sie gemeinsam in der Lage sind, die umweltpolitischen Herausforderungen in Berlin zu lösen. Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin: „Es ist vollkommen unverständlich, warum Klaus Wowereit wegen des Weiterbaus der A 100 die rot-grüne Koalition platzen ließ. Bündnis´90/Die Grünen sind ihm hinsichtlich der Sicherung einer leistungsfähigen Infrastruktur sehr weit entgegenkommen. Hinsichtlich des Baus der A 100 sind wir aber weiterhin sehr zuversichtlich, unsere Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zu gewinnen. Wir sehen auch nicht, dass das Geld für die A 100 im Bundeshaushalt in naher Zukunft zur Verfügung steht. Der Regierende Bürgermeister wird sich daher wegen A 100 noch schwarz ärgern, dass er gangbare Kompromisslinien zur A 100 ausgeschlagen hat. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat mit seinen unhaltbaren Versprechungen zur Finanzierung der A100 damit wohl seinen größten politischen Coup gelandet.“

    Dienstag, Februar 19, 2008

    Hohe Freiheitsstrafen für Raubüberfälle

    Landgericht: Hohe Freiheitsstrafen für Raubüberfälle (PM 7/2008)
    Pressemitteilung Nr. 7/2008 vom 19.02.2008

    Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute drei Angeklagte der Verabredung zu einem besonders schweren Raub in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und einem Waffendelikt schuldig gesprochen. Zwei der Angeklagten hat sie darüber hinaus wegen einer weiteren Tat u.a. wegen Hehlerei, Urkundenfälschung und wegen versuchten schweren Raubes verurteilt. Die Angeklagten haben –im Falle der Rechtskraft des Urteils - nun (Gesamt-) Freiheitsstrafen von neun Jahren und zwei Monaten, von acht Jahren und sechs Monaten sowie sechs Jahren zu verbüßen.

    Gemeinsam sei man spätestens am 11. April 2007 übereingekommen, unter Einsatz von Maschinenpistolen und Handgranaten einen Überfall auf einen Geldtransporter durchzuführen. Einen präparierten zuvor gestohlenen VW-Transporter hätten die Angeklagten in der Nähe des beabsichtigten Tatortes abgestellt und seien am 4. Juni 2007 – zur Tat entschlossen – schwer bewaffnet u.a. mit drei Sturmgewehren und Handgranaten aufgebrochen. Geplant sei gewesen, den erwarteten Geldtransporter auszubremsen, zu blockieren und die Besatzung mit Waffengewalt zu bedrohen. Zu dem geplanten Überfall sei es durch das rechtzeitige Eingreifen eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei nicht gekommen, die Angeklagten seien überwältigt und festgenommen worden, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

    Die Angeklagten R. und Z. sollen sich nach den Feststellungen der Kammer darüber hinaus bereits am 2. Februar 2007 mit einem zuvor von einem unbekannt gebliebenen Dritten gestohlenen VW-Transporter zu einer Filiale eines Supermarktes in Prenzlauer Berg begeben haben, um die dortigen Tageseinnahmen zu rauben. Maskiert und bewaffnet mit einem Sturmgewehr sollen sie das Geschäft betreten haben. Während einer der Angeklagten die mit einer Angestellten besetzte Kassenleitzentrale aufgesucht habe, um zu verhindern, dass Alarm ausgelöst werde, habe der andere erfolglos versucht, die Tür des Tresorraumes aufzuhebeln. Nachdem dies trotz mehrfacher Versuche nicht gelungen sei, habe man das Vorhaben abgebrochen und sei ohne Beute geflüchtet

    Nach monatelanger Beweisaufnahme hatten die Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung am vorletzten Verhandlungstag Geständnisse abgelegt und die Tatvorwürfe eingeräumt. Diese Geständnisse hielt die 10. große Strafkammer den Angeklagten bei der Strafzumessung zwar zugute, allerdings habe man durchaus berücksichtigt, dass diese erst nach „im Wesentlichen abgeschlossener Beweisaufnahme“ abgegeben wurden.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

    Pressemiteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Nr. 33/2007 vom 5. Juni 2007
    Presseberichterstattung vom 6. Juni 2007 bis zum 13. Februar 2008

    Iris Berger
    Pressesprecherin