Posts mit dem Label Berlin werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Berlin werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, September 15, 2013

Tempelhofer Feld und Volksbegehren

(martin) Die Weite ist eine Kategorie, die der Großstadt fremd ist, denn die urbane Raumordnung ist eine Ordnung der Perspektiven und Blickachsen, die an Gebäuden und Fassaden ihre Grenze finden. Vielleicht ist das ein Grund, warum das Tempelhofer Feld, der ehemalige, seit 2010 geöffnete Flughafen Berlin-Tempelhof, bei den Bewohnern Berlins ebenso wie bei Berlin-Besuchern solche Begeisterung auslöst. Der Tagesspiegel meldete im Frühjahr 50.000 Besucher pro Wochenende - nicht schlecht für eine Brachlandschaft, deren einzige Attraktionen Leere, Stille und ein offener Horizont bilden.
Der Berliner Politik ist die Leere unerträglich. Es scheint so etwas wie einen Gestaltungszwang zu geben, der das Offene und Ungestaltete zum Gegenstand stadtplanerischer Erschließung machen muss, die dann mehr oder weniger ausschließlich in Errichtungen und Bebauungen ihren Ausdruck findet. Denn nur so ist den öffentlich Verantwortlichen der allseits gewollte Fortschritt vorstellbar. In dieser Logik ist es schlicht undenkbar, dass ein historisches Relikt seine Faszination und seine Popularität eher einer historischen Zeitenwende und einer zufälligen radikalen Umnutzung verdankt - und nicht planerischen Bemühungen und von teueren Beraterbüros aufwändig entwickelten Nutzungskonzepten. Das Anarchische, das dem Tempelhofer Feld innewohnt - als öffentlicher, historisch gesättigter und authentischer Frei-Raum, den sich die Bevölkerung selbst erschlossen hat - besteht in der Suspendierung der gewohnten urbanen Bewegungs- und Verhaltensmuster. Es ist der radikale Gegenentwurf zur Architektur der Nicht-Orte, zu jenen Malls und Centern, vor und in denen öffentlicher Raum allenfalls simuliert, tatsächlich aber privatrechtlich reglementiert wird. Hier gibt es ein Aufenthaltsrecht nur für den Konsumenten, dort eine Atmosphäre, die mit ihrem geöffneten Horizont und dem reinen, von keinem Partikularinteresse zerfurchten Raum, Freiheit erfahrbar macht.
Eine 355 ha große Brache im Herzen einer Großstadt nicht unter ökonomischen Verwertungsinteressen zu betrachten, ist natürlich purer Luxus. Und doch hat es den Anschein, als wollten sich viele Berliner diesen Luxus leisten. Am 15.09.2013 startet das Volksbegehren 100% Tempelhofer Feld der gleichnamigen Initiative, die sich dafür einsetzt, dass das Feld in der gegenwärtigen Form für die Öffentlichkeit erhalten bleibt. Damit richtet sich das Anliegen der Initiative direkt gegen die kürzlich vorgestellten Pläne der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die eine Rundum-Bebauung und eine Verkleinerung der Parklandschaft auf 230 ha vorsieht. Der Berliner Senat will also auf rund einem Drittel des Tempelhofer Feldes neue Wohn- und Geschäftsquartiere errichten. Dabei könnte die in Berlin übliche Traufhöhe weit überschritten werden, selbst 10-stöckige Gebäude wären denkbar, so der Tagesspiegel. Ein einzigartiger Ort wäre damit zerstört.

Dienstag, Juni 26, 2012

GEMA plündert die Clubszene in den Konkurs

Leider verpasst, obwohl nicht fern um die Ecke: Rund 5000 Leute aus Berlins Musik-Clubszene demonstrierten gestern auf der Schönhauser Allee (Prenzlauer Berg) gegen die Erhöhung von GEMA-Gebühren.

Die Frankfurter Rundschau veranschaulicht die Preissteigerung an einem Beispiel: Bei einer Veranstaltungsfläche von 410 Quadratmetern und bloß zwei Veranstaltungen wöchentlich mit 8 € Eintrittsgeld fordert die GEMA ab 1.1.2013 statt bisher rund 14.500 € dann rund 95.300 €. - Angekündigt war die Tarifreform als "Vereinfachung".

Ob die GEMA schlussendlich zu mehr Geld kommt, ist fraglich, denn in Berlin werden die Clubs reihenweise schwinden, zumal die Wertschätzung der Allgemeinheit für Tonträger-Partymusik zu weit von Wertbehauptung der GEMA entfernt sein dürfte, um die Clubs zu subventionieren, wie es mit den Opernhäuser geschieht.

Viele ClubVeranstalter werden nicht nur schließen müssen, sondern in den Konkurs getrieben, denn wegen der hohen Einrichtungskosten sind langfristige Mietverträge üblich, in der ersten Etappe gewöhnlich 10 Jahre mit anschließender Verlängerungsoption.
In Berlin werden für solche Veranstaltungsflächen in preiswertesten Fällen 10 € pro Quadratmeter verlangt, also 4.100 € Netto-Miete plus ca. 1.000 € Betriebskosten. Auf diesen Kosten bleiben die Veranstalter trotz Schließung bis zum Vertragsende oder Konkurs hängen, es sei denn, dass sie der Vermieter gnädig und schneller aus dem Vertrag entlässt.
Mietnachlässe sind nur bei vorheriger Hochpreisigkeit zu erwarten, während im Beispielsfall auch vollständiger Mietenerlass die GEMA-Steigerung nicht ausgleichen kann.
Und dass Vermieter kostenlos vermieten, ist ohnehin wenig wahrscheinlich, denn auch die "Nichtgeistigen Werke", für die GEMA & Co. das Werk von Bauherren, Architekten und Handwerken womöglich halten mag, haben ihren Wert und ihren Preis.

Was zunehmen wird: Mehr und mehr wird sich das Netzwerk der Kleinkünstler organisieren, die unabhängig von GEMA & Co. die Kulturlöcher füllen ("Pro Titel 1 €"), die durch die Verwertungsgesellschaften gerissen werden. - Auch gut, vielleicht sogar besser.

Mittwoch, Oktober 05, 2011

BUND bedauert Scheitern rot-grüner Koalitionsverhandlungen in Berlin

(Pressemitteilung) Der Berliner Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) bedauert das Scheitern der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Bündnis´90/Die Grünen. Damit sei eine Chance vertan, endlich eine vernünftige Lösung für den Konflikt um die A 100 zu finden und konsequent eine ökologische und soziale Erneuerung Berlins voranzutreiben. Jetzt müssten SPD und CDU beweisen, dass sie gemeinsam in der Lage sind, die umweltpolitischen Herausforderungen in Berlin zu lösen. Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin: „Es ist vollkommen unverständlich, warum Klaus Wowereit wegen des Weiterbaus der A 100 die rot-grüne Koalition platzen ließ. Bündnis´90/Die Grünen sind ihm hinsichtlich der Sicherung einer leistungsfähigen Infrastruktur sehr weit entgegenkommen. Hinsichtlich des Baus der A 100 sind wir aber weiterhin sehr zuversichtlich, unsere Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zu gewinnen. Wir sehen auch nicht, dass das Geld für die A 100 im Bundeshaushalt in naher Zukunft zur Verfügung steht. Der Regierende Bürgermeister wird sich daher wegen A 100 noch schwarz ärgern, dass er gangbare Kompromisslinien zur A 100 ausgeschlagen hat. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat mit seinen unhaltbaren Versprechungen zur Finanzierung der A100 damit wohl seinen größten politischen Coup gelandet.“

Samstag, Januar 22, 2011

Großdemonstration für ökologische Landwirtschaft

Anlässlich der GRÜNEN MESSE und der von der Bundesregierung ausgerichteten Agrarministerkonferenz demonstrierten am heutigen Samstag Zehntausende unter dem Motto „Wir haben es satt! Nein zu Gentechnik, Tierfabriken und Dumpingexporten“ für eine ökologische Ausrichtung der Landwirtschaftpolitik und Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal.

Samstag, Februar 09, 2008

Berlin verschläft Rückübertragungsansprüche

Reichsvermögen bleibt beim Bund

Berlin (Deutschland), wikinews 09.02.2008 – „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“ Diese häufig dem ehemaligen sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow zugeschriebene Weisheit hat jetzt auch Berlin zu spüren bekommen. Berlin scheiterte mit seiner Klage auf Rückübertragung von ehemaligem Reichsvermögen vor dem Bundesverfassungsgericht.

In dem Rechtsstreit geht es um Grundstücke von ca. 6,8 Millionen Quadratmetern, die die Gemeinden und Länder bis zum Ende des 2.Weltkrieges im Jahre 1945 unentgeltlich an das Deutsche Reich abtreten mußten. Diese Grundstücke wurden überwiegend militärisch genutzt, als Exerzierplätze, Kasernengelände oder Soldatenfriedhöfe. Der Stadt Berlin wurden vor allem Grundstücke für die heutigen Flughäfen Tempelhof und Tegel enteignet.

Das Reichsvermögen ist nach dem 2.Weltkrieg auf den Bund übergegangen. Nach dem Reichsvermögensgesetz von 1961 konnten die Gemeinden ihre enteigneten Grundstücke jedoch zurück erhalten, sofern der Bund sie nicht für eigene Verwaltungsaufgaben benötige. Die Alliierten hatten jedoch Einspruch dagegen erhoben, weil Berlin einen Sonderstatus habe und nicht vom Bund regiert werden dürfe. Daraufhin fügte der Bundesgesetzgeber eine Berlinklausel ein, mit der die Jahresfrist für den Rückübertragungsanspruch ausgesetzt wurde.

Durch die Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 sei die rechtliche Gleichstellung Berlins erfolgt, so dass die Jahresfrist für die Geltendmachung der Rückübertragungsansprüche ausgelöst wurde. Das Land Berlin hatte es jedoch seinerzeit versäumt, seine Rückübertragungsansprüche geltend zu machen.

Berlin hatte erst vor wenigen Jahren eine Rückübertragung der Gesamtflächen von ca. 680 Hektar im Wert von ca. 226 Millionen Euro zuzüglich der zwischenzeitigen Verkaufserlöse von 52 Millionen Euro vom Bund verlangt. Der Bund hatte das unter Verweis auf das Reichsvermögensgesetz von 1961 und den Einigungsvertrag abgelehnt.

Daraufhin hatte das Land Berlin am 7. Dezember 2005 eine Normenkontrollklage gegen die Gesetze beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, um die Rückgabe der Grundstücke des ehemaligen Reichsvermögens zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage Berlins am 8. Februar 2008 zurück. Das Land Berlin hätte innerhalb einer Jahresfrist nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 eine Rückübertragung der Grundstücke verlangen müssen. Hinderungsgründe, die Rückübertragungsansprüche innerhalb der vorgesehenen Jahresfrist geltend zu machen, konnte das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen, so dass die Klage des Landes Berlin zurückgewiesen wurde.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Anfang der neunziger Jahre seien offenbar juristische Fehler gemacht worden. Seinerzeit sei aber weder dem Land noch dem Bund klar gewesen, dass die Rückübertragungsansprüche Berlins schon nach einem Jahr verfristen.

Berlins früherer Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) wies Vorwürfe auf bewußte Versäumnisse im Jahre 1991 zurück: Der CDU/SPD Senat habe sich nach der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahre 1990 bewußt gegen Rückübertragungen und Klagen gegen den Bund entschieden, weil zahlreiche vorrangige Fragen zu klären gewesen wären. Seinerzeit sei es um die Hauptstadtfrage Bonn / Berlin, um die künftige Berlin-Förderung um die Bundeszuschüsse zu den Berliner Haushalten 1993/1994 gegangen. Wenn Berlin seinerzeit geklagt hätte, hätte man in den anderen politischen Feldern wohl keine Chancen auf einvernehmliche Regelungen gehaben. Die Entscheidung auf einen Klageverzicht habe seiner Erinnerung nach seinerzeit auch die SPD mitgetragen.

Nach Aussagen von Klaus Wowereit (SPD) bringe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt aber auch Klarheit in der Frage des Flughafengeländes Tempelhof. Berlin werde die Bundesfläche von ca. 56 Prozent am etwa 360 Hektar großen Flughafengelände nunmehr nach einer Einigung über deren Grundstückswert entsprechend einem Abkommen zwischen Berlin und dem Bund aus Dezember 2007 vom Bund kaufen. Der Berliner Senat hatte sich erhofft, dass die wertvollen Grundstücke und der Erlös aus bereits verkauften Immobilien in Höhe von 52 Millionen Euro bei einem Urteil im Sinne Berlins „in den notleidenden Landeshaushalt fließen“ würden.