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Dienstag, Februar 19, 2008

Hohe Freiheitsstrafen für Raubüberfälle

Landgericht: Hohe Freiheitsstrafen für Raubüberfälle (PM 7/2008)
Pressemitteilung Nr. 7/2008 vom 19.02.2008

Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute drei Angeklagte der Verabredung zu einem besonders schweren Raub in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und einem Waffendelikt schuldig gesprochen. Zwei der Angeklagten hat sie darüber hinaus wegen einer weiteren Tat u.a. wegen Hehlerei, Urkundenfälschung und wegen versuchten schweren Raubes verurteilt. Die Angeklagten haben –im Falle der Rechtskraft des Urteils - nun (Gesamt-) Freiheitsstrafen von neun Jahren und zwei Monaten, von acht Jahren und sechs Monaten sowie sechs Jahren zu verbüßen.

Gemeinsam sei man spätestens am 11. April 2007 übereingekommen, unter Einsatz von Maschinenpistolen und Handgranaten einen Überfall auf einen Geldtransporter durchzuführen. Einen präparierten zuvor gestohlenen VW-Transporter hätten die Angeklagten in der Nähe des beabsichtigten Tatortes abgestellt und seien am 4. Juni 2007 – zur Tat entschlossen – schwer bewaffnet u.a. mit drei Sturmgewehren und Handgranaten aufgebrochen. Geplant sei gewesen, den erwarteten Geldtransporter auszubremsen, zu blockieren und die Besatzung mit Waffengewalt zu bedrohen. Zu dem geplanten Überfall sei es durch das rechtzeitige Eingreifen eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei nicht gekommen, die Angeklagten seien überwältigt und festgenommen worden, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

Die Angeklagten R. und Z. sollen sich nach den Feststellungen der Kammer darüber hinaus bereits am 2. Februar 2007 mit einem zuvor von einem unbekannt gebliebenen Dritten gestohlenen VW-Transporter zu einer Filiale eines Supermarktes in Prenzlauer Berg begeben haben, um die dortigen Tageseinnahmen zu rauben. Maskiert und bewaffnet mit einem Sturmgewehr sollen sie das Geschäft betreten haben. Während einer der Angeklagten die mit einer Angestellten besetzte Kassenleitzentrale aufgesucht habe, um zu verhindern, dass Alarm ausgelöst werde, habe der andere erfolglos versucht, die Tür des Tresorraumes aufzuhebeln. Nachdem dies trotz mehrfacher Versuche nicht gelungen sei, habe man das Vorhaben abgebrochen und sei ohne Beute geflüchtet

Nach monatelanger Beweisaufnahme hatten die Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung am vorletzten Verhandlungstag Geständnisse abgelegt und die Tatvorwürfe eingeräumt. Diese Geständnisse hielt die 10. große Strafkammer den Angeklagten bei der Strafzumessung zwar zugute, allerdings habe man durchaus berücksichtigt, dass diese erst nach „im Wesentlichen abgeschlossener Beweisaufnahme“ abgegeben wurden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

Pressemiteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Nr. 33/2007 vom 5. Juni 2007
Presseberichterstattung vom 6. Juni 2007 bis zum 13. Februar 2008

Iris Berger
Pressesprecherin