Freitag, April 18, 2008
Dienstag, Februar 19, 2008
Hohe Freiheitsstrafen für Raubüberfälle
Landgericht: Hohe Freiheitsstrafen für Raubüberfälle (PM 7/2008)
Pressemitteilung Nr. 7/2008 vom 19.02.2008
Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute drei Angeklagte der Verabredung zu einem besonders schweren Raub in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und einem Waffendelikt schuldig gesprochen. Zwei der Angeklagten hat sie darüber hinaus wegen einer weiteren Tat u.a. wegen Hehlerei, Urkundenfälschung und wegen versuchten schweren Raubes verurteilt. Die Angeklagten haben –im Falle der Rechtskraft des Urteils - nun (Gesamt-) Freiheitsstrafen von neun Jahren und zwei Monaten, von acht Jahren und sechs Monaten sowie sechs Jahren zu verbüßen.
Gemeinsam sei man spätestens am 11. April 2007 übereingekommen, unter Einsatz von Maschinenpistolen und Handgranaten einen Überfall auf einen Geldtransporter durchzuführen. Einen präparierten zuvor gestohlenen VW-Transporter hätten die Angeklagten in der Nähe des beabsichtigten Tatortes abgestellt und seien am 4. Juni 2007 – zur Tat entschlossen – schwer bewaffnet u.a. mit drei Sturmgewehren und Handgranaten aufgebrochen. Geplant sei gewesen, den erwarteten Geldtransporter auszubremsen, zu blockieren und die Besatzung mit Waffengewalt zu bedrohen. Zu dem geplanten Überfall sei es durch das rechtzeitige Eingreifen eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei nicht gekommen, die Angeklagten seien überwältigt und festgenommen worden, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung.
Die Angeklagten R. und Z. sollen sich nach den Feststellungen der Kammer darüber hinaus bereits am 2. Februar 2007 mit einem zuvor von einem unbekannt gebliebenen Dritten gestohlenen VW-Transporter zu einer Filiale eines Supermarktes in Prenzlauer Berg begeben haben, um die dortigen Tageseinnahmen zu rauben. Maskiert und bewaffnet mit einem Sturmgewehr sollen sie das Geschäft betreten haben. Während einer der Angeklagten die mit einer Angestellten besetzte Kassenleitzentrale aufgesucht habe, um zu verhindern, dass Alarm ausgelöst werde, habe der andere erfolglos versucht, die Tür des Tresorraumes aufzuhebeln. Nachdem dies trotz mehrfacher Versuche nicht gelungen sei, habe man das Vorhaben abgebrochen und sei ohne Beute geflüchtet
Nach monatelanger Beweisaufnahme hatten die Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung am vorletzten Verhandlungstag Geständnisse abgelegt und die Tatvorwürfe eingeräumt. Diese Geständnisse hielt die 10. große Strafkammer den Angeklagten bei der Strafzumessung zwar zugute, allerdings habe man durchaus berücksichtigt, dass diese erst nach „im Wesentlichen abgeschlossener Beweisaufnahme“ abgegeben wurden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.
Pressemiteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Nr. 33/2007 vom 5. Juni 2007
Presseberichterstattung vom 6. Juni 2007 bis zum 13. Februar 2008
Iris Berger
Pressesprecherin
Pressemitteilung Nr. 7/2008 vom 19.02.2008
Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute drei Angeklagte der Verabredung zu einem besonders schweren Raub in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und einem Waffendelikt schuldig gesprochen. Zwei der Angeklagten hat sie darüber hinaus wegen einer weiteren Tat u.a. wegen Hehlerei, Urkundenfälschung und wegen versuchten schweren Raubes verurteilt. Die Angeklagten haben –im Falle der Rechtskraft des Urteils - nun (Gesamt-) Freiheitsstrafen von neun Jahren und zwei Monaten, von acht Jahren und sechs Monaten sowie sechs Jahren zu verbüßen.
Gemeinsam sei man spätestens am 11. April 2007 übereingekommen, unter Einsatz von Maschinenpistolen und Handgranaten einen Überfall auf einen Geldtransporter durchzuführen. Einen präparierten zuvor gestohlenen VW-Transporter hätten die Angeklagten in der Nähe des beabsichtigten Tatortes abgestellt und seien am 4. Juni 2007 – zur Tat entschlossen – schwer bewaffnet u.a. mit drei Sturmgewehren und Handgranaten aufgebrochen. Geplant sei gewesen, den erwarteten Geldtransporter auszubremsen, zu blockieren und die Besatzung mit Waffengewalt zu bedrohen. Zu dem geplanten Überfall sei es durch das rechtzeitige Eingreifen eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei nicht gekommen, die Angeklagten seien überwältigt und festgenommen worden, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung.
Die Angeklagten R. und Z. sollen sich nach den Feststellungen der Kammer darüber hinaus bereits am 2. Februar 2007 mit einem zuvor von einem unbekannt gebliebenen Dritten gestohlenen VW-Transporter zu einer Filiale eines Supermarktes in Prenzlauer Berg begeben haben, um die dortigen Tageseinnahmen zu rauben. Maskiert und bewaffnet mit einem Sturmgewehr sollen sie das Geschäft betreten haben. Während einer der Angeklagten die mit einer Angestellten besetzte Kassenleitzentrale aufgesucht habe, um zu verhindern, dass Alarm ausgelöst werde, habe der andere erfolglos versucht, die Tür des Tresorraumes aufzuhebeln. Nachdem dies trotz mehrfacher Versuche nicht gelungen sei, habe man das Vorhaben abgebrochen und sei ohne Beute geflüchtet
Nach monatelanger Beweisaufnahme hatten die Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung am vorletzten Verhandlungstag Geständnisse abgelegt und die Tatvorwürfe eingeräumt. Diese Geständnisse hielt die 10. große Strafkammer den Angeklagten bei der Strafzumessung zwar zugute, allerdings habe man durchaus berücksichtigt, dass diese erst nach „im Wesentlichen abgeschlossener Beweisaufnahme“ abgegeben wurden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.
Pressemiteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Nr. 33/2007 vom 5. Juni 2007
Presseberichterstattung vom 6. Juni 2007 bis zum 13. Februar 2008
Iris Berger
Pressesprecherin
Samstag, Februar 09, 2008
Berlin verschläft Rückübertragungsansprüche
Reichsvermögen bleibt beim Bund
Berlin (Deutschland), wikinews 09.02.2008 – „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“ Diese häufig dem ehemaligen sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow zugeschriebene Weisheit hat jetzt auch Berlin zu spüren bekommen. Berlin scheiterte mit seiner Klage auf Rückübertragung von ehemaligem Reichsvermögen vor dem Bundesverfassungsgericht.
In dem Rechtsstreit geht es um Grundstücke von ca. 6,8 Millionen Quadratmetern, die die Gemeinden und Länder bis zum Ende des 2.Weltkrieges im Jahre 1945 unentgeltlich an das Deutsche Reich abtreten mußten. Diese Grundstücke wurden überwiegend militärisch genutzt, als Exerzierplätze, Kasernengelände oder Soldatenfriedhöfe. Der Stadt Berlin wurden vor allem Grundstücke für die heutigen Flughäfen Tempelhof und Tegel enteignet.
Das Reichsvermögen ist nach dem 2.Weltkrieg auf den Bund übergegangen. Nach dem Reichsvermögensgesetz von 1961 konnten die Gemeinden ihre enteigneten Grundstücke jedoch zurück erhalten, sofern der Bund sie nicht für eigene Verwaltungsaufgaben benötige. Die Alliierten hatten jedoch Einspruch dagegen erhoben, weil Berlin einen Sonderstatus habe und nicht vom Bund regiert werden dürfe. Daraufhin fügte der Bundesgesetzgeber eine Berlinklausel ein, mit der die Jahresfrist für den Rückübertragungsanspruch ausgesetzt wurde.
Durch die Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 sei die rechtliche Gleichstellung Berlins erfolgt, so dass die Jahresfrist für die Geltendmachung der Rückübertragungsansprüche ausgelöst wurde. Das Land Berlin hatte es jedoch seinerzeit versäumt, seine Rückübertragungsansprüche geltend zu machen.
Berlin hatte erst vor wenigen Jahren eine Rückübertragung der Gesamtflächen von ca. 680 Hektar im Wert von ca. 226 Millionen Euro zuzüglich der zwischenzeitigen Verkaufserlöse von 52 Millionen Euro vom Bund verlangt. Der Bund hatte das unter Verweis auf das Reichsvermögensgesetz von 1961 und den Einigungsvertrag abgelehnt.
Daraufhin hatte das Land Berlin am 7. Dezember 2005 eine Normenkontrollklage gegen die Gesetze beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, um die Rückgabe der Grundstücke des ehemaligen Reichsvermögens zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage Berlins am 8. Februar 2008 zurück. Das Land Berlin hätte innerhalb einer Jahresfrist nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 eine Rückübertragung der Grundstücke verlangen müssen. Hinderungsgründe, die Rückübertragungsansprüche innerhalb der vorgesehenen Jahresfrist geltend zu machen, konnte das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen, so dass die Klage des Landes Berlin zurückgewiesen wurde.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Anfang der neunziger Jahre seien offenbar juristische Fehler gemacht worden. Seinerzeit sei aber weder dem Land noch dem Bund klar gewesen, dass die Rückübertragungsansprüche Berlins schon nach einem Jahr verfristen.
Berlins früherer Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) wies Vorwürfe auf bewußte Versäumnisse im Jahre 1991 zurück: Der CDU/SPD Senat habe sich nach der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahre 1990 bewußt gegen Rückübertragungen und Klagen gegen den Bund entschieden, weil zahlreiche vorrangige Fragen zu klären gewesen wären. Seinerzeit sei es um die Hauptstadtfrage Bonn / Berlin, um die künftige Berlin-Förderung um die Bundeszuschüsse zu den Berliner Haushalten 1993/1994 gegangen. Wenn Berlin seinerzeit geklagt hätte, hätte man in den anderen politischen Feldern wohl keine Chancen auf einvernehmliche Regelungen gehaben. Die Entscheidung auf einen Klageverzicht habe seiner Erinnerung nach seinerzeit auch die SPD mitgetragen.
Nach Aussagen von Klaus Wowereit (SPD) bringe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt aber auch Klarheit in der Frage des Flughafengeländes Tempelhof. Berlin werde die Bundesfläche von ca. 56 Prozent am etwa 360 Hektar großen Flughafengelände nunmehr nach einer Einigung über deren Grundstückswert entsprechend einem Abkommen zwischen Berlin und dem Bund aus Dezember 2007 vom Bund kaufen. Der Berliner Senat hatte sich erhofft, dass die wertvollen Grundstücke und der Erlös aus bereits verkauften Immobilien in Höhe von 52 Millionen Euro bei einem Urteil im Sinne Berlins „in den notleidenden Landeshaushalt fließen“ würden.
Berlin (Deutschland), wikinews 09.02.2008 – „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“ Diese häufig dem ehemaligen sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow zugeschriebene Weisheit hat jetzt auch Berlin zu spüren bekommen. Berlin scheiterte mit seiner Klage auf Rückübertragung von ehemaligem Reichsvermögen vor dem Bundesverfassungsgericht.
In dem Rechtsstreit geht es um Grundstücke von ca. 6,8 Millionen Quadratmetern, die die Gemeinden und Länder bis zum Ende des 2.Weltkrieges im Jahre 1945 unentgeltlich an das Deutsche Reich abtreten mußten. Diese Grundstücke wurden überwiegend militärisch genutzt, als Exerzierplätze, Kasernengelände oder Soldatenfriedhöfe. Der Stadt Berlin wurden vor allem Grundstücke für die heutigen Flughäfen Tempelhof und Tegel enteignet.
Das Reichsvermögen ist nach dem 2.Weltkrieg auf den Bund übergegangen. Nach dem Reichsvermögensgesetz von 1961 konnten die Gemeinden ihre enteigneten Grundstücke jedoch zurück erhalten, sofern der Bund sie nicht für eigene Verwaltungsaufgaben benötige. Die Alliierten hatten jedoch Einspruch dagegen erhoben, weil Berlin einen Sonderstatus habe und nicht vom Bund regiert werden dürfe. Daraufhin fügte der Bundesgesetzgeber eine Berlinklausel ein, mit der die Jahresfrist für den Rückübertragungsanspruch ausgesetzt wurde.
Durch die Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 sei die rechtliche Gleichstellung Berlins erfolgt, so dass die Jahresfrist für die Geltendmachung der Rückübertragungsansprüche ausgelöst wurde. Das Land Berlin hatte es jedoch seinerzeit versäumt, seine Rückübertragungsansprüche geltend zu machen.
Berlin hatte erst vor wenigen Jahren eine Rückübertragung der Gesamtflächen von ca. 680 Hektar im Wert von ca. 226 Millionen Euro zuzüglich der zwischenzeitigen Verkaufserlöse von 52 Millionen Euro vom Bund verlangt. Der Bund hatte das unter Verweis auf das Reichsvermögensgesetz von 1961 und den Einigungsvertrag abgelehnt.
Daraufhin hatte das Land Berlin am 7. Dezember 2005 eine Normenkontrollklage gegen die Gesetze beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, um die Rückgabe der Grundstücke des ehemaligen Reichsvermögens zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage Berlins am 8. Februar 2008 zurück. Das Land Berlin hätte innerhalb einer Jahresfrist nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 eine Rückübertragung der Grundstücke verlangen müssen. Hinderungsgründe, die Rückübertragungsansprüche innerhalb der vorgesehenen Jahresfrist geltend zu machen, konnte das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen, so dass die Klage des Landes Berlin zurückgewiesen wurde.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Anfang der neunziger Jahre seien offenbar juristische Fehler gemacht worden. Seinerzeit sei aber weder dem Land noch dem Bund klar gewesen, dass die Rückübertragungsansprüche Berlins schon nach einem Jahr verfristen.
Berlins früherer Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) wies Vorwürfe auf bewußte Versäumnisse im Jahre 1991 zurück: Der CDU/SPD Senat habe sich nach der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahre 1990 bewußt gegen Rückübertragungen und Klagen gegen den Bund entschieden, weil zahlreiche vorrangige Fragen zu klären gewesen wären. Seinerzeit sei es um die Hauptstadtfrage Bonn / Berlin, um die künftige Berlin-Förderung um die Bundeszuschüsse zu den Berliner Haushalten 1993/1994 gegangen. Wenn Berlin seinerzeit geklagt hätte, hätte man in den anderen politischen Feldern wohl keine Chancen auf einvernehmliche Regelungen gehaben. Die Entscheidung auf einen Klageverzicht habe seiner Erinnerung nach seinerzeit auch die SPD mitgetragen.
Nach Aussagen von Klaus Wowereit (SPD) bringe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt aber auch Klarheit in der Frage des Flughafengeländes Tempelhof. Berlin werde die Bundesfläche von ca. 56 Prozent am etwa 360 Hektar großen Flughafengelände nunmehr nach einer Einigung über deren Grundstückswert entsprechend einem Abkommen zwischen Berlin und dem Bund aus Dezember 2007 vom Bund kaufen. Der Berliner Senat hatte sich erhofft, dass die wertvollen Grundstücke und der Erlös aus bereits verkauften Immobilien in Höhe von 52 Millionen Euro bei einem Urteil im Sinne Berlins „in den notleidenden Landeshaushalt fließen“ würden.
Dienstag, Januar 01, 2008
Montag, September 10, 2007
Zukunft der Staatsoper „Unter den Linden“ ungewiss
Berlin (Deutschland), 10.09.2007 – Die Berliner Staatsoper „Unter den Linden“ bleibt vermutlich in Landesbesitz. Der Spiegel und die Berliner Zeitung berichten übereinstimmend, dass die Bundesregierung zwar für die Kosten der Sanierung der Oper aufkommen wolle, die Oper jedoch nicht übernehmen werde.
Die Oper wird zurzeit mit etwa 37 Millionen Euro im Jahr vom Land gefördert. Die Förderung durch das Land Berlin soll jedoch aufgestockt werden. Nur unter dieser Voraussetzung sei – so die Berliner Zeitung – die Bundesregierung bereit, die Kosten der Sanierung in Höhe von 150 Millionen Euro allein zu übernehmen. Kultur-Staatsminister Bernd Neumann (CDU) ist nicht bereit, die Staatsoper ganz zu übernehmen. Diesen Vorschlag hatte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) im Jahre 2006 gemacht. Im Jahre 2003 hatte der Berliner Senat zugesagt, der Opernstiftung mehr Geld zur Verfügung zu stellen, nachdem der Bund die Akademie der Künste und die Kinemathek übernommen hatte. Allerdings wurde das nicht eingehalten.
Folgt man einem Gutachten, so werden für die Sanierung des Gebäudes sogar 230 Millionen Euro benötigt. Die Schäden an der 1741 bis 1743 gebauten Staatsoper reichen bis in die Fundamente.
Wie aus Senatskreisen bekannt wurde, lehnt Bürgermeister Klaus Wowereit das Angebot der Bundesregierung strikt ab. Er betonte, dass er sich für eine ausreichende Finanzierung aller drei Berliner Opern (Staatsoper, Deutsche Oper und Komische Oper) einsetze, die das Land aber aufgrund seiner Verschuldung von etwa 60 Milliarden Euro nicht alleine aufbringen könne.
Senat und Bundesregierung werden nun weiterverhandeln. Unklar ist zur Zeit die Rolle von Bundeskanzlerin Merkel (CDU). Während man im Senat hoffe, dass sie sich für Berlin einsetzen werde, werde in Kreisen der Bundesregierung ausgeschlossen, dass sie sich gegen Staatsminister Neumann stellen werde, so die Berliner Zeitung. Zuvor hatte sich Angela Merkel für eine Übernahme der Staatsoper als „nationales Projekt“ ausgesprochen. +wikinews+
Die Oper wird zurzeit mit etwa 37 Millionen Euro im Jahr vom Land gefördert. Die Förderung durch das Land Berlin soll jedoch aufgestockt werden. Nur unter dieser Voraussetzung sei – so die Berliner Zeitung – die Bundesregierung bereit, die Kosten der Sanierung in Höhe von 150 Millionen Euro allein zu übernehmen. Kultur-Staatsminister Bernd Neumann (CDU) ist nicht bereit, die Staatsoper ganz zu übernehmen. Diesen Vorschlag hatte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) im Jahre 2006 gemacht. Im Jahre 2003 hatte der Berliner Senat zugesagt, der Opernstiftung mehr Geld zur Verfügung zu stellen, nachdem der Bund die Akademie der Künste und die Kinemathek übernommen hatte. Allerdings wurde das nicht eingehalten.
Folgt man einem Gutachten, so werden für die Sanierung des Gebäudes sogar 230 Millionen Euro benötigt. Die Schäden an der 1741 bis 1743 gebauten Staatsoper reichen bis in die Fundamente.
Wie aus Senatskreisen bekannt wurde, lehnt Bürgermeister Klaus Wowereit das Angebot der Bundesregierung strikt ab. Er betonte, dass er sich für eine ausreichende Finanzierung aller drei Berliner Opern (Staatsoper, Deutsche Oper und Komische Oper) einsetze, die das Land aber aufgrund seiner Verschuldung von etwa 60 Milliarden Euro nicht alleine aufbringen könne.
Senat und Bundesregierung werden nun weiterverhandeln. Unklar ist zur Zeit die Rolle von Bundeskanzlerin Merkel (CDU). Während man im Senat hoffe, dass sie sich für Berlin einsetzen werde, werde in Kreisen der Bundesregierung ausgeschlossen, dass sie sich gegen Staatsminister Neumann stellen werde, so die Berliner Zeitung. Zuvor hatte sich Angela Merkel für eine Übernahme der Staatsoper als „nationales Projekt“ ausgesprochen. +wikinews+
Samstag, September 30, 2006
Berlin bleibt Rot-Rot
Berlin (Deutschland), 30.09.2006 – Die Hauptstadt Berlin wird wahrscheinlich demnächst von einem Bündnis aus SPD und Linke.PDS regiert. Dies soll nach Angaben von „heute-online“ der Landesvorstand der SPD entschieden haben. Die angestrebte Koalition hat nach der Sitzverteilung nur eine knappe Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus.
Deshalb fiel dem alten und zukünftigen Bürgermeister Klaus Wowereit laut eigenen Angaben die Entscheidung für die Neuauflage der rot-roten Koalition schwer. +wikinews+
Deshalb fiel dem alten und zukünftigen Bürgermeister Klaus Wowereit laut eigenen Angaben die Entscheidung für die Neuauflage der rot-roten Koalition schwer. +wikinews+
Samstag, September 23, 2006
PDS: Fast 63 Prozent im Berliner Stimmbezirk 221
Berlin (Deutschland), 23.09.2006 – Am 17. September 2006 fanden in Berlin Landtagswahlen statt, es wurde ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Im Stimmbezirk 221 in Treptow-Köpenick rund um die Oberspreestraße in Niederschöneweide konnte die PDS 62,4 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen. Insgesamt erreichte die PDS 13,4 Prozent der Stimmen.
Insgesamt haben im Stimmbezirk 357 Bürger gewählt, wahlberechtigt waren 990. Die Linke.PDS erhielt nominal 229 Stimmen, die SPD 63. Die CDU bekam 18 Stimmen, was 5,2 Prozent der Stimmen entspricht. Damit lag sie dort knapp über der NPD, die elf Stimmen erhielt. Die WASG erhielt neun Stimmen. +wikinews+
Insgesamt haben im Stimmbezirk 357 Bürger gewählt, wahlberechtigt waren 990. Die Linke.PDS erhielt nominal 229 Stimmen, die SPD 63. Die CDU bekam 18 Stimmen, was 5,2 Prozent der Stimmen entspricht. Damit lag sie dort knapp über der NPD, die elf Stimmen erhielt. Die WASG erhielt neun Stimmen. +wikinews+
Montag, September 18, 2006
Landtagswahlen 2006 in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
Berlin / Schwerin (Deutschland), 18.09.2006 – In Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern fanden bereits gestern Landtagswahlen statt. In Berlin konnte sich der amtierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) klar durchsetzen. Nach der letzten ARD-Hochrechnung von 20.08 Uhr erreichten die Sozialdemokraten 31 Prozent gegenüber 21,6 Prozent für die Christdemokraten unter ihrem Spitzenkandidaten Friedbert Pflüger, die damit das schlechteste Ergebnis nach dem Zweiten Weltkrieg erzielten. In Mecklenburg-Vorpommern sicherte sich SPD-Spitzenkandidat Ringstorff nur knapp die Mehrheit (30,0 Prozent laut ARD-Hochrechnung) vor der CDU (28,7 Prozent). Die SPD musste damit in Mecklenburg-Vorpommern einen Stimmenverlust von zehn Prozentpunkten gegenüber der letzten Landtagswahl hinnehmen. Vor vier Jahren hatten die Sozialdemokraten noch 40,6 Prozent der Stimmen für sich gewinnen können.
Den Einzug ins Parlament Mecklenburg-Vorpommerns schaffte die FDP mit 10,0 Prozent der Stimmen. Auch der rechtsextremen NPD gelang mit 7,2 Prozent der Einzug in dieses Landesparlament.
Während die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern mit nur 3,3 Prozent der Stimmen den Einzug in das Landesparlament verpassten, konnten sie in Berlin mit 13,3 Prozent ein zweistelliges Ergebnis erreichen.
Herbe Verluste musste die Linkspartei mit 13,3 Prozent gegenüber 22,6 Prozent bei der letzten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus hinnehmen. In Mecklenburg-Vorpommern konnte sich die Linkspartei auf 17,0 Prozent verbessern und ist damit drittstärkste Kraft im Landesparlament dieses Bundeslandes.
In Berlin kann sich die SPD nun aussuchen, ob sie mit der Linkspartei oder den Grünen eine Regierung bilden will. In Mecklenburg-Vorpommern liegen CDU und SPD gleich auf. Möglich ist eine Fortsetzung der Koalition aus SPD und PDS.
Bei beiden Wahlen zeichnete sich am Vormittag eine niedrige Wahlbeteiligung ab. Prognosen zufolge lag die Wahlbeteiligung in Berlin bei 59 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern, wo 1,42 Millionen Menschen wählen durften, gingen 61 Prozent zur Wahl. +wikinews+
Den Einzug ins Parlament Mecklenburg-Vorpommerns schaffte die FDP mit 10,0 Prozent der Stimmen. Auch der rechtsextremen NPD gelang mit 7,2 Prozent der Einzug in dieses Landesparlament.
Während die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern mit nur 3,3 Prozent der Stimmen den Einzug in das Landesparlament verpassten, konnten sie in Berlin mit 13,3 Prozent ein zweistelliges Ergebnis erreichen.
Herbe Verluste musste die Linkspartei mit 13,3 Prozent gegenüber 22,6 Prozent bei der letzten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus hinnehmen. In Mecklenburg-Vorpommern konnte sich die Linkspartei auf 17,0 Prozent verbessern und ist damit drittstärkste Kraft im Landesparlament dieses Bundeslandes.
In Berlin kann sich die SPD nun aussuchen, ob sie mit der Linkspartei oder den Grünen eine Regierung bilden will. In Mecklenburg-Vorpommern liegen CDU und SPD gleich auf. Möglich ist eine Fortsetzung der Koalition aus SPD und PDS.
Bei beiden Wahlen zeichnete sich am Vormittag eine niedrige Wahlbeteiligung ab. Prognosen zufolge lag die Wahlbeteiligung in Berlin bei 59 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern, wo 1,42 Millionen Menschen wählen durften, gingen 61 Prozent zur Wahl. +wikinews+
Montag, August 14, 2006
50. Todestag von Bertolt Brecht
Berlin (Deutschland), 14.08.2006 – Am 14. August jährt sich zum 50. Mal der Todestag von Bertolt Brecht. Aus diesem Anlass fand in Berlin gestern Abend eine große Galaveranstaltung statt, zu der das von dem Dramatiker gegründete Berliner Ensemble geladen hatte. Die Veranstaltung lief unter dem Motto „Ungeheuer Oben!“. Zu dem Fest waren prominente Schauspieler, Sänger und viele andere Künstler sowie Zeitzeugen eingeladen, um gemeinsam zu singen, zu spielen und zu erzählen. +wikinews+
Donnerstag, Juni 22, 2006
Am 5. September 2006 beginnt der Ausbau des Berliner Flughafens BBI
Schönefeld (Deutschland), 22.06.2006 – Am 30. Oktober 2011 soll der neue Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) eröffnet werden. Am 5. September 2006 beginnt nun das Projekt Ausbau. Die Baukosten werden auf 2,5 Milliarden Euro veranschlagt. Nach Fertigstellung sollen jährlich rund 25 Millionen Fluggäste abgewickelt werden. +wikinews+
Samstag, Juli 23, 2005
Berlin: Absturz des Kleinflugzeuges steht vermutlich im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen
Berlin (Deutschland), 23.07.2005 – Für die ermittelnden Behörden haben sich die ersten Vermutungen bestätigt. Demnach handelte es sich bei dem gestrigen Absturz des Kleinflugzeuges nahe des Berliner Reichstags um einen Selbstmord.
Möglicherweise steht der Fall im Zusammenhang mit einem familiären Gewaltverbrechen. Die 36-jährige Frau des getöteten Piloten wird laut Polizei seit dem vergangenen Montag vermisst. Der Pilot, ein 39 Jahre alter Mann aus Erkner bei Berlin, hatte sich bei einer polizeilichen Vernehmung am Donnerstag in Widersprüche verwickelt. +wikinews+
KOMMENTAR
Gut, dass kein Pilot keinen Kampfjet flog.
Bombodrom
Diskussionen
Möglicherweise steht der Fall im Zusammenhang mit einem familiären Gewaltverbrechen. Die 36-jährige Frau des getöteten Piloten wird laut Polizei seit dem vergangenen Montag vermisst. Der Pilot, ein 39 Jahre alter Mann aus Erkner bei Berlin, hatte sich bei einer polizeilichen Vernehmung am Donnerstag in Widersprüche verwickelt. +wikinews+
KOMMENTAR
Gut, dass kein Pilot keinen Kampfjet flog.
Freitag, Juli 22, 2005
Berlin: Kleinflugzeug zwischen Reichstag und Bundeskanzleramt abgestürzt
Berlin (Deutschland), 22.07.2005 – Heute Abend um 20:29 Uhr ist vor dem Berliner Reichstag ein Ultraleichtflugzeug abgestürzt. Nach Feuerwehrangaben kam der Pilot ums Leben, die Maschine brannte vollständig aus.
Nach Berichten von Augenzeugen stürzte die Maschine fast senkrecht auf die Wiese 300 Meter vor dem Reichstag und 200 Meter vor dem Kanzleramt. Das in Rauch gehüllte Gelände wurde umgehend abgeriegelt.
Die Behörden haben noch keine Hinweise auf die Absturzursache, erste Vermutungen gehen aber von einem Selbstmord des Piloten aus. Ein terroristischer Hintergrund wird laut Berlins Innensenator Ehrhart Körting derzeit ausgeschlossen. Die Ermittlungen dauern weiter an. +wikinews+
Nach Berichten von Augenzeugen stürzte die Maschine fast senkrecht auf die Wiese 300 Meter vor dem Reichstag und 200 Meter vor dem Kanzleramt. Das in Rauch gehüllte Gelände wurde umgehend abgeriegelt.
Die Behörden haben noch keine Hinweise auf die Absturzursache, erste Vermutungen gehen aber von einem Selbstmord des Piloten aus. Ein terroristischer Hintergrund wird laut Berlins Innensenator Ehrhart Körting derzeit ausgeschlossen. Die Ermittlungen dauern weiter an. +wikinews+
Dienstag, Juli 19, 2005
Nofretete: „Die Schöne ist gekommen“ – zur Berliner Museumsinsel
Berlin (Deutschland), 19.07.2005 – Nach einer wechselvollen Standortgeschichte kehrt die wohl berühmteste Frauenbüste auf die Berliner Museumsinsel zurück, bevor sie 2009 ihren dann wohl endgültigen Standort im Neuen Museum finden wird, in dem die ägyptische Sammlung als Ganzes ausgestellt werden soll. Gemahlin, Hohepriesterin und später Nachfolgerin des Pharaos Echnaton, der die Glaubensvorstellungen des alten Ägypten für die Dauer seiner Herrschaft von Grund auf revolutionierte, war diese Frau. Nofretete - ihre geheimnisvolle Schönheit fasziniert den Betrachter auch über die Jahrtausende hinweg immer noch, wenn auch hinter Panzerglas in einer meterhohen Vitrine. Ihr künstlerisches Abbild ist bis heute einer der großen Publikumsmagneten der deutschen Hauptstadt geblieben. Die Berliner Museumsinsel ist um eine Attraktion reicher. +wikinews+
KOMMENTAR: So schön diese Büste, so zweifelhaft, dass sie nicht zur Rückgabe an Ägypten kommt. (msr)
>> Nofretete
KOMMENTAR: So schön diese Büste, so zweifelhaft, dass sie nicht zur Rückgabe an Ägypten kommt. (msr)
>> Nofretete
Montag, Juni 27, 2005
Stadtschloss Berlin soll am 3. Oktober 2015 fertig sein
Berlin (Deutschland), 27.06.2005 – Geht es nach dem Willen und der Planung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, soll das Stadtschloss Berlin zum 3. Oktober 2015 fertig sein. Das zumindest wünscht sich der Stadtschloss-Initiator und Geschäftsführer des Fördervereins Berliner Schloss, Wilhelm von Boddien. Im Jahre 2007 oder 2008 sei mit dem Baubeginn zu rechnen. Voraussetzung ist aber der Abriss des „Palastes der Republik“, im Volksmund auch „Glaspalast“ oder „Erichs Lampenladen“ genannt.
Der Berliner Senat plant noch im Jahr 2005 die Einrichtung der Baustelle und den Vollzug der Abrissarbeiten bis 2007. Die Trümmer sollen dabei über den Wasserweg abtransportiert werden.
Beschlossen wurde der Abriss des DDR-Renommierbaues bereits im November 2003 vom Bundestag. An seine Stelle soll ein Neubau in der Größe des 1950 gesprengten Stadtschlosses gesetzt werden, der von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Zentral- und Landesbibliothek und der Humboldt-Universität genutzt werden soll. An der Nord-, West- und Südseite des Gebäudes soll die Fassade des Schlosses rekonstruiert werden.
Das Geld für die Rekonstruktion der Fassaden will der Förderverein durch Spenden auftreiben. +wikinews+
Der Berliner Senat plant noch im Jahr 2005 die Einrichtung der Baustelle und den Vollzug der Abrissarbeiten bis 2007. Die Trümmer sollen dabei über den Wasserweg abtransportiert werden.
Beschlossen wurde der Abriss des DDR-Renommierbaues bereits im November 2003 vom Bundestag. An seine Stelle soll ein Neubau in der Größe des 1950 gesprengten Stadtschlosses gesetzt werden, der von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Zentral- und Landesbibliothek und der Humboldt-Universität genutzt werden soll. An der Nord-, West- und Südseite des Gebäudes soll die Fassade des Schlosses rekonstruiert werden.
Das Geld für die Rekonstruktion der Fassaden will der Förderverein durch Spenden auftreiben. +wikinews+
Abonnieren
Posts (Atom)